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Brandschutz · Schulung

Brandschutz unterweisung & Brandschutzhelfer

Vier Stunden, praxis- und standortbezogen – Theorie plus echtes Löschtraining, direkt bei Ihnen im Betrieb.

Warum es Pflicht ist

Ein Brand ist für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung.

Vorbeugender und betrieblicher Brandschutz verdient deshalb angemessene Aufmerksamkeit – und zwar nicht nur auf dem Papier. Zum betrieblichen Brandschutz gehört die regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten.

Ablauf der Unterweisung

Vier Stunden, die im Ernstfall zählen.

Gerne qualifizieren wir Ihre Mitarbeitenden auch zum Brandschutzhelfer. In unserer vierstündigen Unterweisung werden Ihre Beschäftigten praxis- und standortbezogen im Brandschutz unterwiesen.

Theoretischer Teil

Praktischer Teil

Im Detail

Warum Unternehmen mit uns schulen.

Bei Ihnen vor Ort

Wir kommen in Ihre Räume oder auf Ihr Firmengelände – kein Reiseaufwand, minimaler Arbeitsausfall.

Gasbetriebener Simulator

Realistische Löschübung ohne Rauch, ohne Rückstände, ohne Sauerei – auch in Innenhöfen und Tiefgaragen.

Standortbezogen

Wir arbeiten mit Ihren echten Fluchtwegen, Ihren Löschmitteln und Ihren Gefährdungen – nicht mit Standardfolien.

Nachweis inklusive

Teilnahmebescheinigungen für Ihre Dokumentation gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherer.

Aus einer Hand

Auf Wunsch kombiniert mit Erste-Hilfe-Ausbildung und Brandsicherheitswachen – ein Ansprechpartner für alles.

Langjährige Erfahrung

Unsere Ausbilder kommen aus Feuerwehr und Rettungsdienst und wissen, wovon sie sprechen.

Passt dazu

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Häufige Fragen

Brandschutzunterweisung: Gut zu wissen.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Betrieb?

Die ASR A2.2 nennt als Richtwert 5 % der Beschäftigten. Bei erhöhter Brandgefährdung oder besonderen Betriebsbedingungen kann die Gefährdungsbeurteilung deutlich mehr ergeben – wir schauen uns das gemeinsam an.

Wie lange dauert die Unterweisung?

Vier Stunden, inklusive Theorie und praktischem Löschtraining am Simulator.

Muss die Unterweisung wiederholt werden?

Ja. Nach DGUV Vorschrift 1 sind Beschäftigte bei Einstellung und danach regelmäßig – mindestens einmal jährlich – zu unterweisen.

Kommt ihr zu uns in den Betrieb?

Ja, das ist der Regelfall. Die Unterweisung findet in Ihren Räumlichkeiten oder auf Ihrem Firmengelände statt, damit der Arbeitsausfall so gering wie möglich bleibt.

Jetzt anfragen

Jetzt unverbindlich anfragen – Angebot in der Regel binnen 24 Stunden.

Beschreiben Sie uns kurz Ihre Veranstaltung – wir ermitteln daraus direkt den passenden Bedarf an Personal und Rettungsmitteln und melden uns mit einem konkreten Angebot.